Rangrücktrittserklärungen sind in der Restrukturierungs- und Sanierungspraxis von besonderer Bedeutung. Häufig werden sie auflösend bedingt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners vereinbart. Demgegenüber wird in der Lit überwiegend vertreten, dass eine solche auflösende Bedingung dem Rangrücktritt iSd § 67 Abs 3 IO entgegenstehe. Der Beitrag widmet sich dieser Thematik aus einem neuen Blickwinkel.