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MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) veröffentlicht

Neues in Kürze - Aufsichtsrecht und RisikomanagementnationalMMag. Dominik DammÖBA 2024, 768 Heft 11 v. 15.11.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202411076801

Das gegenständliche MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) dient der Schaffung von Begleitmaßnahmen für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) in Österreich.

Mit der MiCA-VVG erfolgt die gesetzliche Klarstellung, dass Kreditinstitute über eine Legalkonzession für die Ausgabe von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token (falls das betreffende Kreditinstitut bereits E-Geld ausgeben darf) sowie für die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen. Kreditinstitute haben dazu die in der MiCAR genannten Voraussetzungen zu erfüllen, d.h. ein von einem Kreditinstitut ausgegebener vermögenswertereferenzierter Token kann gem. Art. 17 MiCAR öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden, wenn das Kreditinstitut

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