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Zur Privilegierung von Einlagen nach § 12 ESAEG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2945ÖBA 2023, 688 Heft 9 v. 15.9.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202309068801

§ 12 ESAEG.

Überweisungen zwischen mehreren Konten eines Bankkunden beim selben Kreditinstitut führen nicht dazu, dass gem § 12 ESAEG privilegierte Einlagen nicht mehr von der Entschädigungspflicht erfasst wären. Vielmehr sind solche Einlagen weiterhin privilegiert, soweit sie bei einer Gesamtbetrachtung noch auf den Konten vorhanden sind.

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