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Haftung aufgrund fehlerhafter Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2579ÖBA 2019, 451 Heft 6 v. 15.6.2019

§§ 1295, 1299, 1304, 1323, 1489 ABGB

§§ 3, 4 VersVG.

Die Grundsätze zur Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung sind wegen der gleichgelagerten Interessenlage auf den Fall der fehlerhaften Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen übertragbar. Solange noch Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag dem Versicherer gegenüber bestehen können, ist die Lage mit dem Anleger vergleichbar, der das nicht gewollte Finanzprodukt noch hält; auch ihm steht ein Anspruch auf Naturalrestitution zu.

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