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Aufklärungspflichten gegenüber Kreditnehmern.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2019/2629ÖBA 2019, 931 Heft 12 v. 15.12.2019

§§ 1293, 1295, 1299 ABGB.

Eine Bank trifft keine Aufklärungspflicht gegenüber ihrem Kreditnehmer, wenn sie – allein aufgrund einer nicht geforderten Vinkulierung einer Kaskoversicherung zu ihren Gunsten – Kenntnis von der konkreten Gefahr erlangt, dass diese von ihr mit der Kreditnehmerin gar nicht vereinbarte, dennoch aber von einem Dritten eingerichtete Sicherheit verloren geht.

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