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Zur Inventarisierung von Gemeinschaftskonten im Verlassenschaftsverfahren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2013/1956ÖBA 2013, 764 Heft 10 v. 1.10.2013

§§ 145, 166 AußStrG

Für die Inventierung des Nachlasses ist der Besitz, nicht das Eigentum des Erblassers maßgebend. Die Aufnahme des halben Guthabens eines Gemeinschaftskontos in das Inventar ist vertretbar, wenn der überlebende Mitinhaber eigene Einzahlungen im Umfang rund der Hälfte des Guthabens nachweisen kann.

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