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-   Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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-   »OGH-Entscheidungen
 -   Perner, Der Regreßanspruch der Einlagensicherungseinrichtung gemäß § 93 Abs 3 BWG gegen die Republik Österreich, die für mangelnde Bankaufsicht haftet, unterliegt der langen Verjährungsfrist.
 -   Kellner, § 25c KSchG gelangt nicht zur Anwendung, wenn der Interzedent ein eigenes Interesse am Eingehen der Verbindlichkeit hat.
 -   Kellner, Ob Interzession iSv § 25c KSchG oder "echte Mitschuld" vorliegt, hängt vom Vertrag zwischen Bank und Mithaftenden ab. Ein Eigeninteresse an der Kreditaufnahme ist dabei bloß ein Indiz für eine "echte Mitschuld".
 -   Bollenberger, Kellner, Bei der Verpfändung von Forderungen des Kunden gegen die Bank zugunsten derselben ist wegen der Identität von Pfandgläubiger und Drittschuldner eine Verständigung des Letzteren nicht erforderlich.
 -   Bollenberger, Kellner, Die Kondiktion des Versicherers richtet sich nur gegen den Versicherungs-/Leasingnehmer, nicht aber gegen den Vinkulargläubiger/Leasinggeber.
 -   Bollenberger, Kellner, Werbung für Anlageprodukte muß nicht jeden Risikohinweis des Emissionsprospekts widergeben; ob dies erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
 -   Bollenberger, Kellner, Zurückweisung der Revision in einem Haftpflichtprozeß wegen mangelhafter Anlageberatung.
 -   Bollenberger, Kellner, Der Schutzzweck der Aufsicht über Wertpapierdienstleister erfaßt auch Schäden im reinen Vermögen der Anleger.
 
 
 
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