vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 30 Abs 1 Z 3 KO setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Begünstigungsabsicht und der Deckung voraus

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Helmut KoziolÖBA 2007/1448ÖBA 2007, 914 Heft 11 v. 1.11.2007

§§ 28, 30 KO

§ 30 Abs 1 Z 3 KO setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Begünstigungsabsicht und der Deckung voraus. Einseitige Deckungshandlungen der Gläubiger, wie Pfändung, Aufrechnung oder Drittschuldnerverständigung, sind gewöhnlich nicht wegen subjektiver Begünstigung anfechtbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!