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Bemühungen zu Klagsführung bei zahlungshalber abgetretenen Forderungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2006/1361ÖBA 2006, 606 Heft 8 v. 1.8.2006

§ 1414 ABGB. Ob der Zessionar im Rahmen seiner ernstlichen Bemühungen zur Einziehung der zahlungshalber abgetretenen Forderung auch zur Klagsführung verpflichtet ist, kann nur nach der Lage des einzelnen Falles beurteilt werden.

OGH 16. 2. 2006, 6 Ob 296/05f

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