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Abwehransprüche eines Pfandgläubigers gegen schädigende Einwirkungen eines Dritten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Martin KarollusÖBA 1994/458ÖBA 1994, 886 Heft 11 v. 1.11.1994

§ 458 ABGB

Ein Pfandgläubiger kann schädigende Einwirkungen eines Dritten auf die Pfandsache mit der dinglichen Devastationsklage abwehren, dies aber nur bei Verschulden des Dritten.

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