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Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag zu Gunsten Dritter

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2026/35NZ 2026, 158 - 159 Heft 3 v. 23.3.2026

1. Der Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht ist ein Vertrag mit dem Erblasser, aber keine Erklärung gegenüber einem anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten. Der Erbverzicht hindert den Erblasser nicht, den Verzichtenden zu bedenken.

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