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Zur Nutzflächenrelevanz von Loggien und Kachelöfen

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/186NZ 2024, 640 - 641 Heft 12 v. 19.12.2024

1. Für die Qualifikation eines Raums als "Loggia" ist darauf abzustellen, dass dieser an fünf Seiten von Mauerwerk oder einer ähnlich massiven Begrenzungswand umgeben ist. Ein solcher Raum ist unabhängig von der konkreten Nutzungsmöglichkeit bei der Nutzungsflächenberechnung einzubeziehen.

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