1. Bei Beschreibung eines Hauses in einem der Kl übergebenen Maklerexposee als "neuwertig" und "aufwendigst generalsaniert" ist davon auszugehen, dass diese Eigenschaften als "echte" Zusicherungen Vertragsinhalt werden und somit von einem vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht erfasst sind, auch wenn die Kl die Mangelhaftigkeit des Bestandobjekts erkennen hätte können.