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Schenkungen auf den Todesfall und Anerbenrecht nach dem ErbRÄG 2015

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/195NZ 2023, 555 - 559 Heft 11 v. 4.12.2023

1. § 603 normiert ausdrücklich, dass die Schenkung auf den Todesfall auch nach dem Tod des Geschenkgebers als Vertrag anzusehen ist. Der Beschenkte ist Gläubiger der Verlassenschaft und wird nicht (mehr) wie ein Vermächtnisnehmer behandelt ("Vertragslösung").

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