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Keine Bewilligungspflicht für die Teilung unbebauter Grundstücke

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/109NZ 2020, 379 Heft 10 v. 30.10.2020

1. § 14 Abs 3 Burgenländisches Baugesetz sieht eine Anzeigepflicht von Teilungen bereits bebauter Grundstücke in Bauland an die Baubehörde vor.

2. Die Baubehörde hat die rechtliche Möglichkeit bei Nichtvorliegen gewisser, im Gesetz näher geregelter Voraussetzungen die Grundstücksteilung zu untersagen.

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