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Rechtsmittellegitimation im Grundbuchsverfahren

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/29NZ 2019, 91 - 93 Heft 3 v. 29.3.2019

1. Im Grundbuchsverfahren ist im Regelfall - neben dem mit seinem Rechtsschutzbegehren gescheiterten Antragsteller - derjenige zum Rekurs legitimiert, der geltend machen kann, durch die bekämpfte Entscheidung in seinen bürgerlichen Rechten verletzt worden zu sein.

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