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Änderung der Aarhus-Verordnung

PraxisEuropaRA Dr. Thomas Neger11Für zahlreiche Anregungen und Hinweise zu diesem Beitrag danke ich meinem Mitarbeiter, Herrn Mag. Pascal Dreier.NR 2022, 103 Heft 1 v. 28.3.2022

Die Aarhus-Verordnung setzt die Aarhus-Konvention als völkerrechtlicher Vertrag für die Organe und Einrichtungen der EU um. Durch eine aktuelle Änderung der Aarhus-Verordnung werden die Rechte der Öffentlichkeit zur Überprüfung umweltbezogener Verwaltungsakte und Verwaltungsunterlassungen gestärkt, indem künftig neben den Umweltorganisationen auch anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit ein Überprüfungsrecht zusteht. Mit dieser Entwicklung wird auch der Druck auf die Mitgliedsstaaten steigen, bei der Umsetzung der Vorgaben der Aarhus-Konvention „compliant“ zu agieren.

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