Mit dem StrafprozessrechtsänderungsG 2024 hat der Gesetzgeber die StPO in mehrfacher Hinsicht überarbeitet und an den heutigen Stand der Technik angepasst.1) Im Zentrum stand dabei die Neuregelung der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und Daten, die nach der Aufhebung der alten Regelung durch den VfGH notwendig geworden war. Der folgende Beitrag stellt diese Neuregelung überblicksartig vor.2)