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Gesetzesvorschlag für eine Regelung generativer KI-Systeme im österreichischen Urheberrecht

Ki-Vergütung im UrheberrechtMichel M Walter*)*)Überarbeitete Fassung eines für die Initiative Urheberrecht, AT ausgearbeiteten Vorschlags vom November 2024.Medien und Recht 2025, 17 Heft 1a v. 15.3.2025

TDM prohibited according to Article 4(3) of Directive (EU) 2019/790***)***)This clause is intended to add a reservation, which might be in line with Article 4(3) of the DSM-Directive.

I. Vorbemerkungen

1. Die Substituierung originellen menschlichen Schaffens und künstlerischer Darbietungen von Interpreten (Schauspielern, Musikern, Sängern, Tänzern, Regisseuren, Dirigenten etc) mit Hilfe künstlicher Intelligenz stellt in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung für die Anwendung der geltenden Urheberrechtsgesetze dar, die es auf Europäischer und nationaler Ebene zu bewältigen gilt. Im Hinblick auf die Rasanz der technischen Weiterentwicklung auf diesem Gebiet besteht ein besonderes Bedürfnis nach kurzfristigen Lösungen, gegebenenfalls auch unter Vorwegnahme künftiger Europäischer1)1)Siehe hierzu den Vorschlag des Verfassers in Bundel ter nagedachtenis van (Gedächtnisschrift für) Antoon Quaedvlieg (2025), On the ‚taming‘ of Artificial Intelligence under EU Copyright Law on the assumption that the TDM-exception applies to the training of generative AI models, 312. oder Internationaler Regelungen. Die Problematik ist vielschichtig und bezieht sich auf unterschiedliche Ebenen der geltenden Gesetzeslage; sie weist auch einen starken (urheber)persönlichkeitsrechtlichen Aspekt auf, weshalb auf unterschiedlichen Ebenen anzusetzen ist.

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