OLG Wien 18.12.2024, 17 Bs 347/24i(LG f Strafsachen Wien 20.06.2024, 92 Hv 23/24m)
§ 9 Abs 1, § 17 Abs 1 MedienG
1. Wird eine Tatsachenbehauptung (etwa auch wortgleich) in zwei verschiedenen Medien verbreitet, so muss für jedes Medium eine eigene Gegendarstellung formuliert werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, eine Gegendarstellung, die auf beide Veröffentlichungen Bezug nimmt, in beiden Medien zur Veröffentlichung zu begehren.