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Erheblichkeit einer Gegendarstellung

MedienrechtMedien und Recht 2020, 250 Heft 5 v. 15.11.2020

OLG Wien 07.05.2020, 18 Bs 95/20g
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 23.12.2019, 112 Hv 68/19v)

§§ 11 Abs 1 Z 5, 19 Abs 2 MedienG; § 10 Z 8 RATG

1. Die Erheblichkeit einer Gegendarstellung ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen, wobei die besonderen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen sind.

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