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Nachträgliche Mitteilung

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2012, 323 Heft 7 und 8 v. 20.12.2012

OLG Wien 13.12.2012, 18 Bs 414/12g
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 27.06.2012, 095 Hv 70/12b)

§ 10 MedienG

1. Für eine nachträgliche Mitteilung "erforderlich" iS des § 10 Abs 3 MedienG ist eine knappe Zusammenfassung des ursprünglichen Berichts und die Erläuterung des Ausgangs des Strafverfahrens. Darüber hinausgehende Darstellungen verstoßen gegen das Knappheitsgebot.

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