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Teilhabeanspruch des Betriebsrats an privaten Kontaktdaten der Arbeitnehmer

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/80jusIT 2025, 80 Heft 2 v. 2.5.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit c und f, Art 9 Abs 2 lit b, Art 15, 88 Abs 3

ArbVG: § 72

Das ArbVG wurde als "spezifischere" Vorschrift iSd Öffnungsklausel des Art 88 Abs 3 DSGVO bei der Europäischen Kommission notifiziert. Zwischen dem Betriebsverfassungs- und dem Datenschutzrecht besteht eine "Sphärenharmonie". Die kollektiv-arbeitsrechtlichen Befugnisse des Betriebsrats werden durch das Datenschutzrecht nicht berührt. Im Bereich seiner Pflichtenkompetenzen ist daher eine datenschutzrechtliche In-

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