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Geschäftsgeheimnisschutz erfordert ausreichende Geheimhaltungsmaßnahmen

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/57jusIT 2025, 58 Heft 2 v. 2.5.2025

RL (EU) 2016/943 : Art 2 Z 1

UWG: § 26b Abs 1 Z 3, § 26i

Entgegen der Rechtslage vor Umsetzung der GeschäftsgeheimnisRL reicht der bloße Geheimhaltungswille nicht (mehr) aus, um von einem gesetzlich zu schützenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis iSv § 26b UWG auszugehen.

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