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Prozessuale Behandlung von Anträgen auf Entschädigung und Einziehung nach MedienG

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/52jusIT 2025, 57 Heft 2 v. 2.5.2025

MedienG: §§ 6 ff, 33, 36

Ein Entschädigungsanspruch nach §§ 6 ff MedienG kann im selbstständigen Entschädigungsverfahren (§ 8 Abs 2 S 2, § 8a MedienG) oder mit einem unselbstständigen Antrag in einem Strafverfahren (§ 8 Abs 2 S 1 MedienG) geltend gemacht werden.

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