EMRK: Art 7 Abs 1, Art 10
Die Erforschung historischer Wahrheit fällt unter den Schutz der Informationsfreiheit gem Art 10 EMRK. Der freie Zugang zu Archivmaterial über staatliche Repressionen (hier: Akten aus den 1930er- und 1940er-Jahren) stellt ein zentrales Element demokratischer Kontrolle dar. Einschränkungen sind nur bei nachgewiesener und verhältnismäßiger Abwägung zulässig.
