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OGH: Keine Haftung eines Vereins für unberechtigte Wiedergabe von Pay-TV-Sendungen im Vereinslokal

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/42jusIT 2025, 52 Heft 2 v. 2.5.2025

UrhG: § 18 Abs 3, § 81 Abs 1, § 88

Im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht richtet sich der Unterlassungsanspruch gegen den Rechtsverletzer, also den unmittelbaren Täter ("Störer"), von dem die Beeinträchtigung ausgeht und auf dessen maßgeblichen Willen sie beruht.

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