EMRK: Art 8
Enthält das nationale Recht (hier: Bosnien-Herzegowinas) zwar grds Verfahrensgarantien für Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Anwaltskanzleien, wird jedoch in der Praxis der Schutz des Berufsgeheimnisses nicht gewährleistet und bestehen umfassende rechtliche Schutzlücken, liegt ein rechtswidriger Eingriff in den Geheimhaltungsanspruch nach Art 8 EMRK vor.
