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EuGH: Kriterien für die Exzessivität von Beschwerden

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2025/28jusIT 2025, 35 Heft 1 v. 25.2.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 57 Abs 1 lit f und Abs 4, Art 77 Abs 1

Unter Anfragen iSd Art 57 Abs 4 sind auch Beschwerden nach Art 77 DSGVO zu verstehen.Anfragen können nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als "exzessiv" iS dieser Bestimmung eingestuft werden, weil die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweisen muss.

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