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EuGH: Beschäftigtendatenschutz unterliegt gleichermaßen den Anforderungen von Art 5, 6 und 9 DSGVO

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2025/26jusIT 2025, 32 Heft 1 v. 25.2.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 5, 6, 82, 88

ArbVG: §§ 96 ff

BDSG: § 26

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