VO (EU) 1169/2011 : Art 39 ff
JN: §§ 27a, 28
Ist es - zusammengefasst - mit der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen gemäß der EuGVVO 2012 unionsrechtlich vereinbar, wenn ein Mitgliedstaat (hier: Malta) tatsächlich bei ihm ansässige Online-Casinobetreiber per Gesetz (hier: sog "Bill 55") derart in seine "öffentliche Ordnung" integriert, dass sie selbst bei rechtswidrigen, dh konzessionslosen Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten (hier: Österreich) vor den Rechtsfolgen, insb der Zwangsvollstreckung geschützt werden?

