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Verwendung des EU-Bio-Logos im Online-Handel

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2025/9jusIT 2025, 22 Heft 1 v. 25.2.2025

GRC: Art 20

VO (EU) 2018/848 : Art 16, 30, 33, 45, 48, Anh II

Art 30 Abs 2 und Art 33 Abs 1 VO (EU) 2018/848 (Ökobasis-VO) untersagen die Verwendung des EU-Bio-Logos sowie von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion für verarbeitete Lebensmittel, die aus einem Drittland eingeführt werden, wenn diese aufgrund des Gehalts an Mineralstoffen und Vitaminen nicht pflanzlichen Ursprungs den Anforderungen von Art 16 Abs 1 iVm Anhang II Teil IV Nr 2.2.2 lit f Ökobasis-VO nicht entsprechen.

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