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EuGH: Entschuldigung als immaterieller Schadenersatz bei Datenschutzverstoß

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiterin: Sonja JanischjusIT 2024/182jusIT 2024, 240 Heft 6 v. 18.12.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 82 Abs 1, Art 83, ErwGr 146 Satz 3

ABGB: § 1330 Abs 2 Satz 2

Ein Verstoß gegen die DSGVO (hier: zustimmungslose Imitation einer bekannten Person in einer Videosequenz) allein reicht nicht aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

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