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OGH: Kein urheberrechtlicher Schutz für Messestanddesign

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2024/162jusIT 2024, 222 Heft 6 v. 18.12.2024

UrhG: §§ 1, 3 Abs 1, § 5 Abs 1

Um sich auf Ansprüche nach dem UrhG stützen zu können, sind die schutzfähigen Elemente näher zu konkretisieren.Übliche und technisch-funktionelle Gestaltungselemente wie Vitrinen, Sideboards oder Stehpulte eines Messestands genießen keinen urheberrechtlichen (Teil-)Schutz.

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