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EuGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch "cheat software"

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2024/160jusIT 2024, 218 Heft 6 v. 18.12.2024

RL 2009/24/EG : Art 1

Alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms sind urheberrechtlich geschützt, wenn es sich bei dem Programm um ein individuelles Werk in dem Sinne handelt, dass es das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung seines Urhebers ist.

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