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Kein Berichtigungsrecht bei einer Negativauskunft

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/153jusIT 2024, 207 Heft 5 v. 29.10.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 5 Abs 1 lit a, Art 16

Eine Verarbeitung nach Treu und Glauben muss innerhalb dessen liegen, womit Betroffene im Lichte der gesamten Rechtsordnung rechnen müssen, und so gestaltet sein, wie es Verantwortliche nach außen hin darstellen.

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