VO (EU) 2016/679 : Art 5 Abs 1 lit a, Art 16
Eine Verarbeitung nach Treu und Glauben muss innerhalb dessen liegen, womit Betroffene im Lichte der gesamten Rechtsordnung rechnen müssen, und so gestaltet sein, wie es Verantwortliche nach außen hin darstellen.
