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Unbefugte Videoüberwachung durch den Sentry Mode eines Kraftfahrzeuges

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/151jusIT 2024, 207 Heft 5 v. 29.10.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 2, Z 7, Art 6 Abs 1 lit f, Art 12, 13

DSG: §§ 12, 13 Abs 5

Der aktivierte Wächtermodus (auch sog "Sentry Mode") in bestimmten Fahrzeugen zur Diebstahlsicherung während des Parkens ist aufgrund der am Fahrzeug verbauten Kameras datenschutzrechtlich als Bildverarbeitung zu qualifizieren, da alle möglichen Ereignisse rund um das Fahrzeug aufgezeichnet werden, wie etwa wenn sich ein Passant dem Fahrzeug nähert oder daran vorbeigeht. Die über die Sensorik des Wächtermodus ermittelten Daten genügen dem Begriff des "Erhebens" von Daten iSv Art 4 Z 2 DSGVO.

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