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Datenschutz-Folgenabschätzung und Grundrechte-Folgenabschätzung in der KI-Forschung

Datenschutz & E-GovernmentMag. Michael Schmidbauer/Saskia Kaltenbrunner, MResjusIT 2024/140jusIT 2024, 192 Heft 5 v. 29.10.2024

Art 35 DSGVO ordnet an, für bestimmte Datenverarbeitungsprozesse eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Datenschutzbehörden können gem Art 35 Abs 5 jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht konkretisieren. Die österreichische Datenschutzbehörde hat danach in der sog "Whitelist" (DSFA-AV) eine breit formulierte Ausnahme für Datenverarbeitung im Forschungskontext eingeführt. Dieser Beitrag untersucht die Anwendbarkeit dieser Ausnahme auf Forschung an KI-Systemen sowie Überschneidungen zwischen der DSFA und der Grundrechte-Folgenabschätzung gem Art 27 KI-VO, auch in Bezug auf Forschungsprivilegien in der KI-VO.**Christian Doppler Laboratory for Machine Learning Driven Precision Medicine, Department of Biomedical Imaging and Image-guided Therapy, Medical University Vienna. The financial support by the Austrian Federal Ministry for Labour and Economy, the National Foundation for Research, Technology and Development and the Christian Doppler Research Association is gratefully acknowledged.

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