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Positive Interessenabwägung bei einer Hotelbewertungsplattform

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/116jusIT 2024, 162 Heft 4 v. 3.9.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit f

Da die Hotelbewertungsplattform die Abgabe von Meinungsäußerungen ebenso wie eine strukturierte Suche danach ermöglicht, dient sie der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit. Somit ist die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten grds zur Wahrung eines berechtigten Interesses iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erforderlich.

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