RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1
RL 93/83/EWG : Art 1 Abs 3
Die Bereitstellung von Fernsehgeräten in den Gästezimmern oder dem Fitnessraum eines Hotels stellt eine "öffentliche Wiedergabe" iSv Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG dar, wenn zusätzlich das Sendesignal über eine hoteleigene Kabelverteilanlage an diese Geräte weitergeleitet wird.
