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EuGH: Keine Kabelweiterverbreitung, sondern (nur) öffentliche Wiedergabe durch Hotelfernsehen

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2024/94jusIT 2024, 136 Heft 4 v. 3.9.2024

RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1

RL 93/83/EWG : Art 1 Abs 3

Die Bereitstellung von Fernsehgeräten in den Gästezimmern oder dem Fitnessraum eines Hotels stellt eine "öffentliche Wiedergabe" iSv Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG dar, wenn zusätzlich das Sendesignal über eine hoteleigene Kabelverteilanlage an diese Geräte weitergeleitet wird.

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