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Tätigkeit des Gerichtsvollziehers als justizielle Tätigkeit

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/85jusIT 2024, 122 Heft 3 v. 1.7.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 55 Abs 3

EO: § 16 Abs 2

Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuzuordnen ist.

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