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EuGH: Vorratsdatenspeicherung bei schwerer Kriminalität

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/75jusIT 2024, 115 Heft 3 v. 1.7.2024

GRC: Art 7, 8, 11, 52 Abs 1

RL 2002/58/EG : Art 2, 6, 9, 15 Abs 1

Die Mitgliedstaaten haben gem Art 15 Abs 1 RL 2002/58/EG (ePrivacy-RL) das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Rechte und Pflichten im Bereich des elektronischen Datenschutzes, namentlich im Zusammenhang mit einer Vorratsdatenspeicherung, zu beschränken.

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