Seit dem Inkrafttreten der DSGVO vor mittlerweile mehr als fünf Jahren nahm die Zahl der Verfahren, in denen auf die durch diese gewährten Betroffenenrechte rekurriert wurde, stetig zu. Damit einhergehend treten nun aber zwangsläufig auch Fallkonstellationen auf, in denen die Inanspruchnahme dieser subjektiven Rechte zu Unrecht erfolgt. Eine dieser Konstellationen kann dabei jene der rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme dieser Betroffenenrechte sein. Dieser soll im folgenden Beitrag nachgegangen werden.

