VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 3
Im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangens besteht im Regelfall nur ein Anspruch des Betroffenen, von ihm selbst erstellte und dem Verantwortlichen übermittelte Dokumente vollständig in Kopie zu erhalten, nicht aber auf Vorlage der kompletten originalgetreuen Reproduktion sämtlicher ihn betreffenden Korrespondenz.

