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BGH: Anspruch auf Kopien bei Auskunft

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian Meyer/Lukas IngoldjusIT 2024/62jusIT 2024, 95 Heft 3 v. 1.7.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 3

Im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangens besteht im Regelfall nur ein Anspruch des Betroffenen, von ihm selbst erstellte und dem Verantwortlichen übermittelte Dokumente vollständig in Kopie zu erhalten, nicht aber auf Vorlage der kompletten originalgetreuen Reproduktion sämtlicher ihn betreffenden Korrespondenz.

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