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Gleichstellung der qualifizierten elektronischen Signatur mit Unterschriftlichkeit

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/42jusIT 2024, 57 Heft 2 v. 2.5.2024

VO (EU) 910/2014 : Art 3 Nr 12, Art 25

Bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art 3 Nr 12 eIDASVO verpflichtet Art 25 leg cit im Rahmen dessen, was die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften für die handschriftliche Unterschrift vorsehen, der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Beweiskraft wie der handschriftlichen Unterschrift zuzuerkennen.

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