vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Zurechnung zur natürlichen Person für DSGVO-Geldstrafe nicht erforderlich

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Maximilian KröpfljusIT 2024/21jusIT 2024, 34 Heft 1 v. 29.2.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7 und Z 18, Art 58 Abs 2, Art 83, ErwGr 50

Art 58 Abs 2 lit i und Art 83 Abs 1-6 DSGVO stehen einer nationalen Regelung entgegen, die für das Verhängen der Geldbuße gegen eine juristische Person in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher verlangt, dass der Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zugerechnet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte