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Zur Werbung mit dem Begriff "Wirtschaftskanzlei"

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/14jusIT 2024, 25 Heft 1 v. 29.2.2024

UWG: § 2

RAO: § 8

Die Bezeichnung "Wirtschaftskanzlei" durch einen Unternehmensberater ruft bei den angesprochenen Verkehrskreisen aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit keine Fehlvorstellung iSv § 2 UWG hervor. Der Begriff "Wirtschaftskanzlei" ist nicht den Rechtsanwälten vorbehalten. Der durchschnittliche Marktteilnehmer versteht darunter auch andere - nicht juristische - Berufstätigkeiten.

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