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OGH: Sendung fremder Sendungsteile ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse und kein Zitat

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2024/8jusIT 2024, 20 Heft 1 v. 29.2.2024

UrhG: §§ 42c, 42f Abs 1

§ 42c UrhG ist im Sinne einer sachgerechten Interessenabwägung eng auszulegen und bietet keine allgemeine Rechtfertigung für die Verwertung von Lichtbildern oder Filmen, die (selbst) Tagesereignisse zeigen oder damit im Zusammenhang stehen.

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