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EuGH: Beteiligung von Sendeunternehmen am gerechten Ausgleich

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2024/6jusIT 2024, 17 Heft 1 v. 29.2.2024

RL 2001/29/EG : Art 2 lit e, Art 5 Abs 2 lit b

GRC: Art 20

Den in Art 2 lit e InfoSoc-RL 2001/29/EG genannten Sendeunternehmen muss, ebenso wie den anderen, ausdrücklich in Art 2 genannten Rechteinhaber:innen, grds der in Art 5 Abs 2 lit b leg cit geregelte Anspruch auf einen gerechten Ausgleich in jenen Mitgliedstaaten zuerkannt werden, die die Ausnahme für Privatkopien umgesetzt haben.

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